KupDlugi.pl – Online Forderungsbörse

Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Das den Verkauf von Forderungen über den auf der Website www.kupdlugi.pl verfügbaren Service (im Folgenden: Service) anbietende Unternehmen ist die Firma Fast Finance SA (Aktiengesellschaft) mit Sitz in Wrocław, ul. Agrestowa 112 (Korrespondenzadresse: ul. Wołowska 20, 51-116 Wrocław), eingetragen in das beim Bezirksgericht Wrocław-Fabryczna, Wirtschaftsabteilung VI, geführten Unternehmensverzeichnis des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer 0000299407, NIP (Steuer-ID) Nr. 8992510954 (im Folgenden: FAST FINANCE).
  2. Ein Kunde im Sinne dieser Geschäftsordnung (in Folgenden: Geschäftsordnung) ist eine volljährige natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der nach geltenden Bestimmungen Rechtsfähigkeit zugebilligt wird, die beabsichtigt, über diesen Service eine Forderung zu erwerben.
  3. Die Möglichkeit zum Kauf von Forderungen im Rahmen des Services können ausschließlich Kunden wahrnehmen, die keine Schuldner von FAST FINANCE aufgrund von Forderungen sind, deren Erwerb sie über den Service beabsichtigen.
  4. Jegliche mit dem Erwerb von Forderungen über den Service zusammenhängende Korrespondenz, ist ausschließlich auf dem Gebiet der Polnischen Republik zu führen.
  5. Über die Börse bietet FAST FINANCE Forderungen zum Kauf an, auf die die FAST FINANCE SA und andere Wirtschaftseinheiten Anspruch haben, denen die FAST FINANCE SA ihre Inkassodienstleistungen bietet.
  6. Legt ein Kunde ein Kaufangebot für eine Forderung vor, auf die eine Wirtschaftseinheit im Sinne des § 1 Abs. 5 Pkt. 2 Anspruch hat, übermittelt FAST FINANCE dem Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Angebotseingang die Kontaktdaten des Gläubigers, mit dem der Kunde weitere Verhandlungen führen kann. Ab dem Zeitpunkt der Weitergabe der Daten, von denen im vorstehenden Satz die Rede ist, verliert FAST FINANCE das Recht, in dieser Sache weitere Schritte zu unternehmen und trägt keine Haftung für jedwede Handlung des Gläubigers.
  7. FAST FINANCE übernimmt keine Haftung für irgendwelche Unregelmäßigkeiten im Betrieb des Servers, auf dem die Website www.kupdlugi.pl platziert ist, darunter insbesondere bei Fehlfunktionen der Website, mangelnder Verfügbarkeit der Website, Defekte, Beschädigungen oder sonstigen Funktionsstörungen der Website, wenn diese Unregelmäßigkeiten nicht auf FAST FINANCE zurückzuführen sind.​​

§ 2 Prinzipien beim Forderungsankauf und Zahlungsmodalitäten

  1. Bei der Aufnahme von Verhandlungen über den beabsichtigten Forderungserwerb informiert der Kunde über die Absicht zum Kauf einer im Service zur Verfügung stehenden Forderung, indem er auf der Website, von der im § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Rede ist, der Reihe nach folgende Schritte unternimmt:
    1. Auswahl der Forderung, auf die sich die Kaufabsicht bezieht,
    2. Öffnen des auf der Website befindlichen Lesezeichens „Kaufangebot senden“,
    3. Ausfüllen des Anmeldeformulars und dessen Sendung an FAST FINANCE in elektronischer Form.​
  2. Mit der Weiterleitung der Information über den beabsichtigten Erwerb in dieser Weise bestätigt der Kunde, dass er den Inhalt der Geschäftsordnung gelesen und ihre Bedingungen akzeptiert hat. 
  3. Nach dem Eingang des ausgefüllten Formulars bei FAST FINANCE, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dessen Eingang, setzt sich ein Vertreter von FAST FINANCE mit dem Kunden per E-Mail unter der vom Kunden auf dem Kontaktformular angegebenen Adresse in Verbindung, um über den Preis der Forderungen zu verhandeln. 
  4. FAST FINANCE behält sich das Recht vor, Kaufangebote unbeantwortet zu lassen, in denen auf der Website als „zum Ankauf der Forderung notwendig“ bezeichnete Daten durch den Kunden falsch, unvollständig oder in ihrem Wortlaut offensichtlich unzutreffend eingegeben wurden. 
  5. FAST FINANCE haftet nicht für vom Kunden falsch angegebene Kontaktdaten. Dies gilt insbesondere bei fehlerhafter Eingabe der E-Mail Adresse des Kunden, was eine Beantwortung des eingereichten Angebots unmöglich macht.
  6. Die Höhe eines während der Vertragsverhandlungen von FAST FINANCE vorgeschlagenen Preises ist für FAST FINANCE  über einen Zeitraum von 7 Werktagen ab dem Zeitpunkt jedes derartigen Vorschlags verbindlich. Der Vorschlag, von dem im vorstehenden Satz die Rede ist, ist unverbindlich, wenn die Verhandlungen durch eine Person geführt werden, die die  Nutzungsbedingungen für den Service im Sinne des § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung nicht erfüllt.
  7. Der auf dem Verhandlungsweg zu vereinbarende Preis für eine im Service befindliche Forderung darf nicht um mehr als 50% unter dem Wert der Gesamtforderung liegen. Bei der Vereinbarung des Preises wird auf die Art der Forderung Rücksicht genommen (u.a. Zeitraum der Überfälligkeit, Wert der Forderung, Höhe und Art der Sicherheiten).
  8. Wenn sich die Parteien bei den Verhandlungen auf einen Preis einigen, 
    1. ​wird die FAST FINANCE SA dem Kunden innerhalb von 7 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung des Preises per E-Mail eine Nachricht zur Bestätigung des
      1. ​​Abschlusses der Verhandlungen mit einem Hinweis auf die Höhe des vereinbarten Preises senden,
      2. ​​​während der Kunde in einer E-Mail an FAST FINANCE  die von FAST FINANCE festgelegten Bedingungen zum Ankauf der Forderungen bestätigt,
      3. ​FAST FINANCE sendet dem Kunden einen schriftlichen Vertrag über die Abtretung der Forderungen samt Anhängen in Form der Geschäftsordnung  und Auflistung der Forderungen (im Folgenden: Vertrag) in zweifacher Ausfertigung an die in dem im § 2 Abs. 1 Pkt. 3 der Geschäftsordnung erwähnten Anmeldeformular angegebene Adresse (im Folgenden: Kundenadresse). Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle Vertragsexemplare an FAST FINANCE unter der im § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung angegebenen zurückzusenden. Falls die unterzeichneten Vertragsexemplare nicht innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum der im § 2 Abs. 8 Pkt. 1 lit. a) der Geschäftsordnung erwähnten Bestätigung bei FAST FINANCE einlangen, wird angenommen, dass der Kunde auf den Vertragsabschluss verzichtet. In diesem Fall teilt FAST FINANCE dem Kunden per E-Mail den Verzicht auf einen Vertragsabschluss mit. Dies hat keinen Einfluss auf das Recht des Kunden, um die vom Rücktritt betroffenen Forderungen neuerlich zu erwerben. Zu diesem Zweck sollte das in der Geschäftsordnung festgelegte Verfahren zum Ankauf von Forderungen erneut durchgeführt werden.  ​​
    2. Nach dem Eingang der vom Kunden unterzeichneten Exemplare unterzeichnet FAST FINANCE  den Vertrag, worüber der Kunde innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum der Unterschriftsleistung durch FAST FINANCE per E-Mail benachrichtigt wird. In dieser E-Mail ist auch das Datum der Vertragsunterzeichnung vermerkt.  
    3. Ein Vertragsexemplar mit der Unterschrift von FAST FINANCE wird dem Kunden an die Kundenadresse innerhalb von 5 Tagen ab der Zahlung des Kaufpreises nach den im § 2 Abs. 11 bestimmten Grundsätzen zugesendet.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die erworbene Forderung innerhalb von 5 Tagen ab dem Eingang der Information über die Unterzeichnung durch FAST FINANCE auf das im Vertrag bestimmte Bankkonto zu zahlen. ​​
  9. Die Zusendung des Vertrags an den Kunden in Übereinstimmung mit dem § 2 Abs. 8 Pkt. 1 lit b) der Geschäftsordnung stellt eine schriftliche Bestätigung der Informationen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 des Gesetztes dar, von dem im § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Rede ist.
  10. Der Vertrag wird zum Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden gemäß dem obigen Abs. 8 Pkt. I 3) geschlossen. Mit diesem Moment gelten die Forderungen, auf die sich der Vertrag bezieht, als wirksam übertragen, womit zugleich auch die Vertragspflichten durch FAST FINANCE erfüllt sind.​
  11. Die mit den Kunden geschlossenen Verträge über  Forderungsübertragungen haben keinen kontinuierlichen oder periodischen Charakter.​

§ 3 Regeln für Reklamationsmeldungen

  1. Kunden können Reklamationen im Zusammenhang mit geschlossenen Verträgen schriftlich an folgende Adresse richten: FAST FINANCE, Abteilung Forderungsverkauf, ul. Wołowska 20, 51-116 Wrocław, per E-Mail an: biuro@kupdlugi.pl , oder per Fax unter der Nummer +48 71 797 41 68.
  2. FAST FINANCE verpflichtet sich, eingereichte Reklamationen innerhalb von 7 Werktagen ab der Reklamationsmeldung zu prüfen und dem Kunden den eingenommenen Standpunkt per E-Mail unter der Kundenadresse (oder auf eine andere vom Kunden angegebene Weise)mitzuteilen. In besonders begründeten Fällen ist eine Verlängerung dieser Frist um weitere 7 Werktage unter der Maßgabe zulässig, dass FAST FINANCE den Kunden unter Angabe der Gründe für die Verlängerung informiert. Die Mitteilung über die Fristverlängerung sollte auf die im ersten Satz genannten Art und Weise erfolgen.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag​

  1. Innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab der Leistungserfüllung durch FAST FINANCE im Sinne des § 2 Abs. 10 der Geschäftsordnung, kann der Kunde ohne Angabe von Gründen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten, indem er FAST FINANCE eine entsprechende schriftlichen Erklärung (ein Muster einer solchen Erklärung wird dem Kunden zusammen mit dem Vertrag gemäß § 2 Abs. 8 Pkt. 1 lit. b) übermittelt)  an die im § 1 Abs. 1 genannten Adresse zusendet.
  2. Die im Art. 10 Abs. 3 genannten Fälle des Gesetzes, von dem im § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Rede ist, die das Recht des Kunden zum Vertragsrücktritt ausschließen, sind für diesen Vertrag nicht anwendbar.
  3. Im Falle eines wirksamen Vertragsrücktritts gilt der Vertrag als nichtig, während FAST FINANCE in diesem Fall verpflichtet ist, den vom Kunden gezahlten Kaufpreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen ab dem Eingang der Rücktrittserklärung, zurückzuerstatten. 
  4. Werden Forderungen durch einen Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vom 02.07.2004 (Gesetzblatt 04.173.1807 mit späteren Änderungen) im Rahmen der von ihm geführten Geschäftstätigkeit erworben, sind die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung nicht anwendbar.

​§ 5 Zusatzvereinbarungen

  1. Das Recht, das die Beziehungen zwischen den Parteien regelt, ist das Recht der Polnischen Republik. 
  2. Die öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags trägt die in den geltenden Gesetzen angegebene Partei.
  3. Für Angelegenheiten, die nicht unter diese Geschäftsordnung fallen, sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anwendbar.
  4. Für Angelegenheiten, die nicht unter diese Geschäftsordnung fallen, gelten, vorbehaltlich des § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung, die Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Konsumentenrechte und über die Haftung für durch gefährliche Produkte verursachte Schäden vom 02.03.2000 (Gesetzblatt 00.22.271 mit späteren Änderungen). 

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